Der Bundesrat hat die Revision des Erbrechts auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Das revidierte Erbrecht ist flexibler als früher ausgestaltet. Erblasserinnen und Erblasser können nun über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen. Früher standen Kindern drei Viertel des gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil zu, seit 2023 ist es nur noch die Hälfte. Der Pflichtteil der Eltern entfällt mit der Revision ganz. Jener des Ehepartners und des eingetragenen Partners bleibt dagegen unverändert. Wer seinen Nachlass mittels Testament entsprechend seinen Wünschen regeln möchte, wird seit 2023 also weniger stark durch Pflichtteile eingeschränkt. Sie oder er kann freier über das Vermögen verfügen und so beispielsweise eine faktische Lebenspartnerin oder einen faktischen Lebenspartner stärker begünstigen. Die Reduktion der Pflichtteile erleichtert auch die Nachfolgeregelung bei Familienunternehmen, was sich positiv auf die Stabilität von Unternehmen auswirkt und Arbeitsplätze sichert.
Dr. Peter J. Marti ist Rechtsanwalt und Notar mit eigener Kanzlei in Solothurn und früherer Vorsteher des Steueramts des Kantons Solothurn. Im Jahre 2012 ist sein Kommentar zur solothurnischen Erbschafts- und Schenkungssteuer im Helbling Lichtenhahn Verlag Basel erschienen. Sibylle Burger-Bono ist Fürsprecherin mit über 30 Jahren Berufserfahrung in verschiedenen Rechtsgebieten und dem Führen von Verbänden und Organisationseinheiten. Aktuell führt sie eine Kanzlei in Bern, die sich schwerpunktmässig mit Familien- und Erbrecht und verwandten Gebieten befasst. Ihre Kernkompetenz ist das Verhandeln von Lösungen in anspruchsvollen Familienkonstellationen.» |
Quelle: Medienmitteilung des Bundesrats vom 19. Mai 2021.